Seit 2005 gibt es die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt. Du kannst eine solche Basisrente abschließen, die eine lebenslange Rente bietet. Eine einmalige Kapitalauszahlung oder die Kündigung des Vertrages sind nicht möglich. Besonders lohnend ist sie für Dich, wenn Du nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlst. Dies gilt insbesondere für Selbstständige und Freiberufler. Der Staat hat ein attraktives Förderpaket für die Basisrente geschnürt, sodass diese Vorsorgeform auch für Gutverdiener oder Personen, die höhere Beträge für ihre Altersvorsorge aufbringen möchten, interessant ist.
Die Förderung der Basisrente ist denkbar einfach. Deine Beiträge sind in der Ansparphase zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug im Rentenalter besteuert (nachgelagert). Der Gesetzgeber hat eine Staffelung beschlossen, die abhängig vom Jahr Deines Renteneintritts ist: Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Basisrente versteuern. Jedes Jahr steigt dieser Anteil um 0,5%-Punkte, sodass erst ab 2058 die komplette Basisrente versteuert werden muss. Da Dein persönlicher Steuersatz im Rentenalter oft geringer ist als in Deinen Erwerbsjahren, lohnt sich die Basisrente insbesondere aus steuerlichen Aspekten.
Die Basisrente kann aus verschiedenen Gründen auch für Dich sinnvoll sein. Die steuerliche Förderung ist ein wesentlicher Aspekt. Zudem bieten die Investitionsmöglichkeiten durch den Wegfall einer zwingenden Bruttobeitragsgarantie (wie beispielsweise bei Riester oder in der bAV) Dir attraktive Anlagechancen mit höheren Renditen. Eine professionelle Beratung kann helfen zu prüfen, ob und wie eine Basisrente in Dein persönliches Vorsorgekonzept integriert werden kann.
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