Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Du länger als sechs Wochen krank bist, zahlt Dein Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 128,63 Euro (Wert 2025) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung kannst Du deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Deines Krankentagegeldes bestimmst Du selbst

Das Krankentagegeld schützt Dich vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Du eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müsst. Die Höhe Deines Krankengeldanspruchs vereinbarst Du individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Deines Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sicherst Du Dir mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange Du tatsächlich im Krankenhaus liegst.


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