Die Grundfähigkeitsversicherung stellt eine innovative Absicherungslösung dar, die sich deutlich von der herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet. In Deinem Fall wird nicht darauf geachtet, ob Du Deinen aktuellen Beruf weiterhin ausüben kannst. Die Versicherung greift umgehend, sobald Du durch einen Unfall oder eine Erkrankung bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verlierst.
Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung hast Du, wenn Du ärztlich festgestellt mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage bist, eine der körperlichen Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Fähigkeiten aus der Stufe B auszuüben. Diese Bedingungen sind typischerweise in den Vertragsklauseln festgelegt. Die Fähigkeiten der Stufe A beinhalten grundlegende Funktionen wie Sehen, Hören, Gehen sowie den Gebrauch Deiner Hände und die selbstständige Orientierung. Stufe B umfasst für Dich beispielsweise das Treppensteigen, Sitzen, Stehen und Autofahren.
Mit klaren Leistungsvoraussetzungen kannst Du in der Regel Streitigkeiten mit dem Versicherer vermeiden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Grundfähigkeitsversicherung keinen vollwertigen Ersatz für eine umfassende Berufsunfähigkeitsabsicherung darstellt, denn nicht alle Ursachen einer Berufsunfähigkeit, wie psychische Erkrankungen, werden abgedeckt. Nichtsdestotrotz ist diese Versicherung eine kostengünstige Option für all jene, die keinen vollumfänglichen Berufsunfähigkeitsschutz in Anspruch nehmen möchten oder können.
Bevor Du eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen kannst, wird Dein Gesundheitszustand durch einen Fragebogen erfasst und manchmal gibt es auch Nachfragen bei Deinen behandelnden Ärzten. Es ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Du optimal abgesichert bist. Mit der Grundfähigkeitsversicherung sorgst Du für eine wertvolle finanzielle Absicherung in herausfordernden Lebenssituationen und kannst beruhigt in die Zukunft blicken.
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